AGB
Nutzungsbedingungen für Unternehmen
der
Regio-Jobanzeiger GmbH & Co. KG, Welfenstraße 22, 81541 München
(nachfolgend "Regio-Jobanzeiger" genannt)
für die Nutzung des Stellenmarkts "www.oberbayerischer-jobanzeiger.de"
(nachfolgend "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB" genannt),
Fassung: September 2024
I. Allgemeines
(1) Regio-Jobanzeiger betreibt unter www.oberbayerischer-jobanzeiger.de einen lokalen Stellenmarkt. Im Rahmen dessen bietet Regio-Jobanzeiger Unternehmen entgeltliche Dienstleistungen aus den Bereichen Recruiting und Employer Branding an.
(2) Die Möglichkeiten der entgeltlichen Nutzung von Regio-Jobanzeiger gehen aus der Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung hervor. Die Preisliste in ihrer aktuellen Form ist jederzeit auf Anfrage per E-Mail unter info@regio-jobanzeiger.de, telefonisch unter 0800 – 4161411 oder unter https://www.regio-jobanzeiger.de/produkte erhältlich.
II. Vertragsabschluss und Laufzeit
(1) Ein Nutzungsvertrag zwischen Regio-Jobanzeiger und dem Unternehmen kommt erst mit der erfolgreichen Registrierung durch das Unternehmen unter www.oberbayerischer-jobanzeiger.de oder durch ein vom Unternehmen unterzeichnetes schriftliches Vertragsangebot, welches Regio-Jobanzeiger mit Unterschrift, Datum und Firmenstempel postalisch oder auf elektronischem Wege zugesendet wurde, zustande.
(2) Die in der Firmensuche, den Firmenprofilen, der Jobsuche sowie den Stellenanzeigen aufgeführten Daten von Unternehmen, die noch keine Registrierung im Internetportal vorgenommen haben (dies sind Firmenname, Branche, Mitarbeiterzahl, Anschrift des Unternehmenssitzes sowie der deutschen und internationalen Standorte, die Internetadresse sowie eine Kurzbeschreibung der Unternehmensaktivitäten, Stellentitel, Einsatzort, Stellenbeschreibung), stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Darstellung dieser Inhalte begründet keinen Nutzungsvertrag zwischen Regio-Jobanzeiger und dem jeweiligen Unternehmen.
(3) Nicht registrierte Unternehmen haben jederzeit die Möglichkeit, einer Freigabe ihrer veröffentlichten Daten auf www.oberbayerischer-jobanzeiger.de und den Stellenmärkten zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte an die in unserem Impressum angegebene verantwortliche Stelle.
(4) Auf Verlangen können Einträge von nicht registrierten Unternehmen durch Regio-Jobanzeiger geändert oder ganz gelöscht werden. Soweit eine Löschung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht möglich sein sollte, wird Ihr Datensatz bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesperrt, d.h. die Daten sind von einer weiteren Nutzung ausgenommen.
(5) Auf Verlangen hin teilen wir bei uns erfassten Unternehmen unverzüglich und unentgeltlich entsprechend des geltenden Rechts mit, ob und welche persönlichen Daten über sie bei uns gespeichert sind. Soweit gewünscht erfolgt die Auskunft auf elektronischem Weg. Auf Verlangen des Unternehmens können die Einträge gelöscht und gegenüber einer weiteren Verwendung widersprochen werden.
(6) Die entgeltliche Nutzung kann ohne Angabe von Gründen durch das registrierte Unternehmen und Regio-Jobanzeiger mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der entgeltliche Nutzungszeitraum um die jeweilige Dauer des vorangegangenen Nutzungszeitraums. Die Kündigung erfolgt via E-Mail. Bei der Kündigung sind der vollständige Name des Unternehmens sowie die Nutzungsdaten anzugeben.
(7) Die Regelungen lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.
III. Nutzung, Passwort, Sperrung
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Stellenmarkts ist die Registrierung des Unternehmens. Die Registrierung kann unter www.oberbayerischer-jobanzeiger.de durch das Unternehmen selbst erfolgen, mit Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragsangebots stimmt das Unternehmen einer Registrierung auch durch Mitarbeiter von Regio-Jobanzeiger zu. In diesem Fall wird das Zugangspasswort dem Kundenunternehmen auf Anfrage mitgeteilt. Die Stellenmärkte im Namen des Unternehmens zu benutzen ist grundsätzlich nur volljährigen Personen erlaubt.
(2) Das registrierte Unternehmen hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Zugriffe zu sichern. Das Passwort darf nur an solche Personen weitergeben werden, die befugt sind, im Namen des registrierten Unternehmens und auf dessen Rechnung zu handeln.
(3) Das registrierte Unternehmen ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich und stellt Regio-Jobanzeiger von eventuell entstehenden Schäden frei.
(4) Sollte dem registrierten Unternehmen das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat es Regio-Jobanzeiger unverzüglich hiervon zu unterrichten. Unter einem Missbrauch ist insbesondere die Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Profilinhalten zu verstehen, die nicht in Zusammenhang mit einem seriösen und ernst gemeinten Stellenangebot bzw. einer Präsentation des registrierten Unternehmens als Arbeitgeber steht.
(5) Regio-Jobanzeiger ist bei Kenntnisnahmen von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, dasselbe zu sperren und die Inhalte des registrierten Unternehmens von den Karriereportalen zu entfernen.
(6) Das registrierte Unternehmen wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch Regio-Jobanzeiger benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht innerhalb von 14 Tagen, oder kann sich das registrierte Unternehmen nicht entlasten, so ist Regio-Jobanzeiger zur Löschung der eingestellten Inhalte und Daten und zur endgültigen Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.
IV. Nutzung der Stellenmärkte und Referenzbenennung
(1) Das registrierte Unternehmen versichert, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes einzuhalten.
(2) Das Unternehmen sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und ist verpflichtet, Regio-Jobanzeiger über Änderungen seiner Unternehmensdaten unverzüglich zu informieren. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht verwendet werden. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus oder Crawlers), sind dem Unternehmen verboten und können Schadensersatzansprüche von Regio-Jobanzeiger nach sich ziehen. Regio-Jobanzeiger behält sich für diesen Fall vor, die Registrierung des Unternehmens, bzw. dessen Eingaben unverzüglich zu löschen.
(3) Die Nutzung der Stellenmärkte durch Unternehmen, welche zu Regio-Jobanzeiger in Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.
(4) Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrages gewährt das Unternehmen Regio-Jobanzeiger für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, es in jedweder Form gegenüber Dritten als "Referenzunternehmen" auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Das Unternehmen kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.
V. Vergütung
(1) Die Vergütungen der Leistungen von Regio-Jobanzeiger im Rahmen der entgeltlichen Nutzung regelt die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern nicht davon abweichende, einzelvertragliche Regelungen getroffen wurden. Die Preisliste in ihrer aktuellen Form ist als elektronisches Dokument jederzeit per E-Mail unter info@regio-jobanzeiger.de, telefonisch unter 0800 – 4161411 oder unter https://www.regio-jobanzeiger.de/produkte erhältlich.
(2) Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in schriftlicher Form für den im unterzeichneten, schriftlichen Angebot geregelten Zeitraum. Die Zahlungsmodalität wird ebenfalls im unterzeichneten, schriftlichen Angebot geregelt. Verzug tritt spätestens 20 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
(4) Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist Regio-Jobanzeiger berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen und insbesondere das Unternehmen von seinen Stellenmärkten auszuschließen.
(5) Eine Aufrechnung durch das Unternehmen mit anderen Forderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist gegenüber Regio-Jobanzeiger nur dann möglich, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
VI. Haftung des registrierten Unternehmens für Inhalte
(1) Die Erstellung eines Unternehmensprofils ist optional. Pflichtbestandteile des Firmenprofils sind Name, Anschrift, Kurzbeschreibungstext und Branche(n) des Unternehmens. Dies dient dem Schutz der Jobsuchenden vor unseriösen Unternehmensprofilen.
(2) Das registrierte Unternehmen haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die es veröffentlicht oder zur Veröffentlichung (insbesondere bei "Referenzbenennung") zur Verfügung stellt und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzen. Regio-Jobanzeiger behält sich vor, von dem Unternehmen eingestellte beziehungsweise an Regio-Jobanzeiger zur Einstellung überlassene Texte oder Bilder zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht von Regio-Jobanzeiger zur Prüfung der eingestellten Inhalte besteht jedoch nicht.
(3) Das registrierte Unternehmen verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und Regio-Jobanzeiger die entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Unternehmen stellt insbesondere Regio-Jobanzeiger von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung seiner Inhalte gegen Regio-Jobanzeiger erwachsen.
(4) Regio-Jobanzeiger ist auch dann zur Ablehnung beziehungsweise Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.
VII. Geistige Schutzrechte
(1) An der Zusammenstellung der Inhalte auf dem www.oberbayerischer-jobanzeiger.de und den Stellenmärkten steht Regio-Jobanzeiger das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Unternehmens beschränken sich auf die Einstellung von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
(2) Das registrierte Unternehmen gewährt Regio-Jobanzeiger an Texten und Bildern, welche es in seine Stellenmärkte einstellt, ein unentgeltliches, auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses begrenztes, einfaches Nutzungsrecht.
(3) Das registrierte Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten, diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen.
VIII. Betrieb und Inhalte der Stellenmärkte
(1) Dem registrierten Unternehmen wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Stellenmärkte gegeben. Regio-Jobanzeiger haftet nicht für die Richtigkeit der auf seinen Stellenmärkten eingestellten Inhalte und Daten.
(2) Eine Bewerbung auf Stellenanzeigen erfolgt durch Weiterleitung des Interessenten auf die Karriereseite der firmeneigenen Homepage bzw. auf die vom Unternehmen für einzelne Stellenausschreibungen hinterlegten Links zum firmeneigenen Karriere-/Bewerbungssystem oder durch Verweis auf eine zur Verfügung gestellte Email-Adresse des inserierenden Unternehmens oder durch das Weiterleiten der Eingaben des Bewerbers im Bewerbungsformular auf eine zur Verfügung gestellte Email-Adresse des inserierenden Unternehmens. Regio-Jobanzeiger ist es somit nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich bewerbenden Personen, die wahre Identität dieser Bewerbenden aufzuklären. Regio-Jobanzeiger gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität der Bewerber oder anderer Unternehmen und die Richtigkeit der von ihnen getätigten Angaben.
(3) Regio-Jobanzeiger übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Jobsuchenden, deren Qualifikationen oder dafür, dass die Bewerbungen der Kandidaten den Vorstellungen des Unternehmens entsprechen.
(4) Regio-Jobanzeiger bemüht sich, den Betrieb seiner Stellenmärkte möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit seiner Stellenmärkte herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Stellenmärkte wird daher nicht übernommen.
(5) Regio-Jobanzeiger ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stellenanzeigen in anderen Print-, Offline- oder Online-Medien zu veröffentlichten oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben. Regio-Jobanzeiger arbeitet mit mehreren Kooperationspartnern zusammen und hostet seine Stellendatenbank unter verschiedenen URLs. Situativ wählt Regio-Jobanzeiger für jede Stellenanzeigen die jeweils passenden Kooperationspartner für eine optimale zielgruppenspezifische Ansprache aus. Mit Angebotsannahme stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung bei unseren Netzwerkpartnern inklusive der Jobbörse der Agentur für Arbeit aktiv zu. Die Veröffentlichung des Stellenangebots über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ersetzt keinen ggfs. notwendigen Vermittlungsauftrag i.S.v. § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX oder § 165 Satz 1 SGB IX. Eine Liste unserer Kooperationspartner kann jederzeit per E-Mail unter info@regio-jobanzeiger.de angefordert werden. Regio-Jobanzeiger stellt diese Zusatzleistungen nicht gesondert in Rechnung.
(6) Regio-Jobanzeiger garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft und ist jederzeit berechtigt, die Inhalte seiner Stellenmärkte zu verändern oder seine Dienste einzustellen. Hierüber wird das Unternehmen zuvor informiert.
(7) Sofern in schriftlichen Angeboten vereinbart, übernimmt Regio-Jobanzeiger die Gestaltung der Stellenanzeigen in HTML-Format basierend auf vom jeweiligen Kundenunternehmen zur Verfügung gestellten Vorlagen. Die Vorlagen sind seitens des ausschreibenden Unternehmens in pdf- oder HTML-Format via E-Mail oder XML-Feed an Regio-Jobanzeiger zu übermitteln. Regio-Jobanzeiger behält sich vor, Änderungen am Layout bereits geschalteter Anzeigen je nach Aufwand mit bis zu 100 EUR pro Layout-Änderung gesondert in Rechnung zu stellen.
IX. Haftung
(1) Regio-Jobanzeiger haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für Regio-Jobanzeiger, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.
(2) Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.
(4) Wenn keine Ausnahmen nach Nr. 3 vorliegen ist die Haftung von Regio-Jobanzeiger auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Sofern Unternehmen und Interessenten untereinander Verträge schließen, ist Regio-Jobanzeiger hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung von Regio-Jobanzeiger im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Interessenten ist ausgeschlossen.
X. Änderung der AGB
Änderungen der AGB, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Unternehmen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Unternehmen wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
XI. Sonstiges
(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen und Regio-Jobanzeiger aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Stellenmärkte finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB des Unternehmens wird hiermit widersprochen.
(2) Regio-Jobanzeiger ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.